Verkauft eine Gemeinde Grundstücke zur Bebauung mit Einfamilienhäusern zum Verkehrswert, verstößt es gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung, wenn der Erwerber eine von einer Verkehrswertsteigerung des Grundstücks unabhängige Zuzahlung bei dessen Weiterverkauf innerhalb von 8 Jahren leisten muss. Im entschiedenen Fall hat die Gemeinde noch differenziert, ob das Grundstück an Bürger der Gemeinde oder hinzuziehende Käufer verkauft wird.
Die Gemeinde hat keinen Anspruch auf diese Zuzahlung.
BGH, V ZR 169/17