Poliscan Speed ist auch beim Einsatz im Enforcement Trailer als mobiles Messgerät anzusehen (OLG Düsseldorf, 3 RBs 167/17). Eine Behörde durfte an einer Messstelle nur mit fest installierten Messgeräten messen und kam auf die Idee, den Trailer zu verschrauben. Hierdurch verlor das Gerät aber die Zulassung, so ist das nicht von der Bauartzulassung vorgesehen. Das Gericht verwies die Angelegenheit an die Behörde zurück, da kein standardisiertes Messverfahren mehr vorliegt. Die Behörde hat hiervon Kenntnis und muss nun auf ihre Kosten für jede Messung ein Sachverständigengutachten einholen.
AG Wuppertal, 27 OWi-523 Js 1286/18-115/18 rk Accent 6;