Das Gericht sprach den Betroffenen vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung frei. Das verwendete Messgerät Riegl FG 21 ist ein Hand-Lasergerät, bei dem weder ein Foto gemacht wird noch irgendwelche Daten gespeichert werden. Schon leichteste Bedienfehler (beispielsweise Schwenken) können zu einem Messfehler führen.
Das Gericht begründet den Freispruch damit, dass die Messungen nicht überprüft werden können. Insoweit schließt sich das Gericht dem saarländischen Verfassungsgerichtshof (zum Traffistar S 350) an und meint, dass es nicht ausreichend ist, wenn Messgeräte lediglich einmal überprüft werden und dann davon ausgegangen wird, dass die Messungen immer korrekt sind. Es muss eine Speicherung der Rohdaten und eine bildliche Dokumentation erfolgen, um jede einzelne Messung überprüfen zu können.
AG Lörrach, 31 Owi 94 Js 12471/18