Archiv der Kategorie: Riegl FG 21
Kein Anspruch auf Einsichtnahme des angezeigten Wertes
Bei diesem Messgerät wird üblicherweise der betroffene Fahrer angehalten und erhält die Möglichkeit, den auf dem Display angezeigten Geschwindigkeitswert einzusehen. Das geht aber nicht immer, beispielsweise nicht auf der Autobahn. Die Ermöglichung der Einsichtnahme ist aber keine Voraussetzung der Verwertung. … Weiterlesen
Annahme eines standardisierten Messverfahrens
Normalerweise reicht die Feststellung, dass es sich um ein solches Verfahren handelt und die Vorgaben (u.a. der Anleitung) eingehalten worden sind. Wenn die Verteidigung aber konkrete Zweifel hieran darlegen konnte und diese substantiiert vorträgt, muss das Gericht bei diesem Gerät … Weiterlesen
Die Laserpistole Riegl FG 21
Bei Messungen mit diesem Gerät werden ebenso wie bei der Messung mit anderen sogenannten Laserpistolen keine Fotos gemacht und keine Daten abgespeichert, die nachträgliche Überprüfung ermöglichen würden. Messungen können bis zu einer Entfernung von 1000 m erfolgen. In entsprechenden Verfahren … Weiterlesen
Handlasergerät – welche Informationen erhält der Betroffene?
Bekanntlich werden bei dem Lasergerät Riegl FG 21 keine Daten der Messung gespeichert, eine nachträgliche Überprüfung ist also nicht möglich. Sofern der Betroffene bzw. sein Verteidiger es beantragt, ist aber eine gegebenenfalls anonymisierte Liste sämtlicher erfasste Verstöße zur Verfügung zu … Weiterlesen
Riegl FG 21 ist in Bayern standardisiertes Messverfahren
Das BayObLG stellt ausdrücklich fest, dass eine Messung mit dem Riegel FG 21 ein standardisiertes Messverfahren ist. Es kommt nicht darauf an, dass kein Foto angefertigt wurde oder die Rohmessdaten nach der Messung nicht gespeichert werden und somit für eine … Weiterlesen