Archiv der Kategorie: Riegl FG 21
Riegl FG 21 ist in Bayern standardisiertes Messverfahren
Das BayObLG stellt ausdrücklich fest, dass eine Messung mit dem Riegel FG 21 ein standardisiertes Messverfahren ist. Es kommt nicht darauf an, dass kein Foto angefertigt wurde oder die Rohmessdaten nach der Messung nicht gespeichert werden und somit für eine … Weiterlesen
Hand-Lasergerät unverwertbar?
Das Gericht sprach den Betroffenen vom Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung frei. Das verwendete Messgerät Riegl FG 21 ist ein Hand-Lasergerät, bei dem weder ein Foto gemacht wird noch irgendwelche Daten gespeichert werden. Schon leichteste Bedienfehler (beispielsweise Schwenken) können zu einem Messfehler … Weiterlesen
TraffiStar S 350 Poliscan Speed Livetec XV 3 Riegl FG 21
Dies sind alles Messverfahren, bei denen die Geräte keine Rohmessdaten der Messungen speichern. Die Messungen sind also nachträglich nicht überprüfbar, der ausgewiesene Geschwindigkeitswert muss hingenommen werden. Es sei denn, man sieht derartige Messungen wie schon der saarländische Verfassungsgerichtshof in seiner … Weiterlesen
Aktuelle Schulung des Messbeamten
Bei Annahme eines standardisierten Messverfahrens muss sich das Gericht u.a. davon überzeugen, dass das Gerät entsprechend der Bedienungsanleitung des Herstellers aufgebaut und verwendet wurde. Dies wird allerdings nicht dadurch infrage gestellt, dass die Schulung des Messbeamten über 12 Jahre zurückliegt … Weiterlesen
Standardisiertes Messverfahren nur, wenn sich an die Anleitung gehalten wird
Bei einem standardisierten Messverfahren kann sich der Tatrichter recht kurz fassen, eventuelle Auffälligkeiten, die auf einen Messfehler hindeuten und gegebenenfalls eine weitere Beweisaufnahme notwendig machen, müssen vom Betroffenen konkret dargelegt werden. Dies setzt aber voraus, dass auch die Vorgaben der … Weiterlesen