Archiv der Kategorie: TraffiStar S 350
Ein Messverfahren muss nicht nachträglich überprüfbar sein
Auch das OLG Dresden vertritt die Auffassung, dass der Verwertbarkeit eines standardisierten Messverfahrens (hier TraffiStar S 350) nicht entgegensteht, dass keine nachträgliche Überprüfbarkeit der Messung gegeben ist. Die Aufzeichnung von Rohmessdaten ist nicht erforderlich. Der Auffassung des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes … Weiterlesen
Rohmessdaten sind bei einem standardisierten Messverfahren nicht erforderlich
Wie schon einige andere Oberlandesgerichte setzt sich auch das OLG Bremen kritisch mit der Entscheidung des saarländischen Gerichtshofs auseinander. Auch dieses Gericht vertritt die Auffassung, dass die Speicherung von Rohmessdaten bei einem standardisierten Messverfahren nicht erforderlich ist, da bei diesen … Weiterlesen
Beim AG Meißen erhält der Betroffene alle Informationen
Dem Betroffenen sind bei einer Messung mit dem TraffiStar S350 die Statistikdatei, digitale Fallsätze der gesamten Messreihe, die Unterlagen nach § 31 MessEG, Unterlagen zum Konformitätsbewertungsverfahren sowie die verkehrsrechtliche Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung zur Verfügung zu stellen. Der Antrag auf gerichtliche … Weiterlesen
Datenzeile nicht zu erkennen
Auf den Messfotos, die mit einem TraffiStar S 350 gemacht werden, sind am oberen Bildrand verschiedene Daten eingeblendet (unter anderem der Geschwindigkeitswert). Ist diese Datenzeile nicht zu erkennen, sondern sind dort lediglich Teile von Buchstaben wiedergegeben, können diese Einblendungen nicht … Weiterlesen
In Sachsen gibt es weitere Informationen
Auch hier hatte das Amtsgericht wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilt und einen Antrag der Verteidigung auf Aussetzung zur Einsichtnahme in nicht bei den Akten befindliche amtliche Messunterlagen abgelehnt. Das OLG erkennt hierin die Beschränkung der Verteidigung, der Antrag auf Einsicht in … Weiterlesen