Führt der Käufer eines vom Dieselskandal betroffenen Autos ein Software-Update durch, entfällt hierdurch sein Schaden nicht. Wichtig ist nur, dass das Auto vor dem Bekanntwerden des Dieselskandals erworben wurde.
Es muss auch nicht konkret vorgetragen werden, welche Person bei VW für diese Entscheidung verantwortlich war. Die Entscheidung über den Einsatz dieser Abschalteinrichtung betrifft die grundlegende strategische Frage, mit welcher Hilfe und welcher technischen Lösung VW die Einhaltung der Stickoxidgrenzwerte sicherstellen wollte. Insoweit reicht es aus, wenn vorgetragen wird, diese Entscheidung sei auf Vorstandsebene oder jedenfalls durch einen entsprechend berufenen Vertreter getroffen oder zumindest gebilligt worden.
BGH, VI ZR 367/19