Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger prüfte die Messung mit einem ESO 3.0. Eigentlich Standard. Es wurden nur für die Ausarbeitung des Gutachtens insgesamt 38,5h für 3.935,27 € berechnet und zugesprochen. Hierin enthalten waren 11h für das Studium der 56-seitigen Bedienungsanleitung und Literaturrecherche.
Ich habe Erinnerung und Beschwerde eingereicht, weil ich den Zeitansatz für deutlich überhöht hielt. Sahen die Gerichte anders, die Stundenanzahl erscheint den Gerichten plausibel, eine Nachprüfung fände nur statt, wenn sie ungewöhnlich hoch sei. Und hier liegt keine auffällige Abweichung von vergleichbaren Fällen vor.
AG Ulm, 3 OWi 23 Js 16247/19
LG Ulm, 1 Qs 57/20