Auch nach Neuerteilung einer Fahrerlaubnis können davor begangene Verstöße bei einem neuen Verfahren verwertet werden. Hier ging es um die Begründung eines beharrlichen Pflichtenverstoßes, zu der auch diese vorigen Eintragungen herangezogen worden sind. Und das Fahrverbot verliert auch nicht seinen Sinn durch die vorhergehende Entziehung der Fahrerlaubnis.
BayObLG, 201 ObOWi 1375/20