Wenn die Verteidigung Informationen erhalten will, die sich nicht bei der Akte befinden, muss sie dies zunächst bei der Behörde beantragen. Wenn die Behörde dies ablehnt, muss ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt werden (§ 62 OWiG), der Antrag ist später in der Hauptverhandlung zu wiederholen. Wenn alles erfolglos bleibt, kann dies mit der Verfahrensrüge angegriffen werden. In dieser muss angeführt sein, wie die Behörde und das Gericht auf die jeweiligen Anträge reagiert haben.
Auch hatte die Verteidigung hier die angeforderten Daten bereits erhalten. Bei Leivtec XV3 werden u.a. Auswerte-Start-Distanz, Auswerte-Ende-Distanz und Messzeit-Auswertestrecke gespeichert und können herausgegeben werden.
OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 298/20