Der Hund erlitt am Weihnachtsfeiertag einen schweren epileptischen Anfall. Insoweit ging der Halter davon aus, dass das Tier unter starken Schmerzen litt, und fuhr mit ihm sofort in eine Tierklinik. Auf der Autobahn überschritten er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h.
Da sich der Vorfall abends an einem Feiertag ereignete, konnte darauf hingewiesen werden, dass aufgrund geringer Verkehrsdichte niemand gefährdet worden ist.
Das Gericht vertritt weiterhin die Auffassung, dass dieser „tierische Notfall“ keine Geschwindigkeitsüberschreitung rechtfertigt. Allerdings wurde das Bußgeld von 80 € auf 55 € reduziert, es erfolgte keine Eintragung im FAER.
AG St. Ingbert, 26 OWi 62 Js 690/21