Erstattungszinsen im finanzgerichtlichen Verfahren

Es ist nicht klärungsbedürftig, dass Prozesszinsen auf erstattete Einkommensteuer zu den Kapitaleinkünften zählen. Sie sind nach § 20 I Nr. 7 EStG zu versteuern. Hier wurde die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen.

BFH, VIII B 85/20

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