Ein Geschädigter des Abgasskandals kann im Rahmen seiner Schadensersatzforderung auch das Auto behalten und den Schaden ersetzt bekommen, der sich aus der Differenz der objektiven Werte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ergibt. Die nachträgliche Verbesserung des Fahrzeugs durch ein Update ist bei der Vorteilsausgleichung zu berücksichtigen. Hierbei sind auch negative Auswirkungen des Updates mit einzubeziehen.
Ein Feststellungsanspruch für weitere Schäden ist bei dieser Vorgehensweise nicht gegeben, der so ermittelte Minderwert umfasst sämtliche negativen Auswirkungen.
BGH, VI ZR 40/20