Wenn keine neue Eichung erfolgt bei der Umrüstung des Messfahrzeugs von Sommer-auf Winterreifen, kann ein Sicherheitsabschlag in Höhe von 10 % ausreichend sein, um mögliche Fehler auszugleichen, sofern sich Reifenumfang und Größe nicht verändert haben.
Es wird davon ausgegangen, dass grundsätzlich Verkehrszeichen wahrgenommen werden.
Ab einem Zeitraum von ca. 2 Jahren liegt die Prüfung auf der Hand, ob ein Fahrverbot noch den notwendigen erzieherischen Zweck erfüllen kann. Der Zeitablauf wäre dann zu groß. Allerdings muss hierbei berücksichtigt werden, ob die lange Verfahrensdauer auf das Verhalten des Betroffenen zurückzuführen ist.
KG Berlin, 3 Ws (B) 304/21
Negativ fällt allerdings auf, wenn der Betroffene zwischenzeitlich erneut aufgefallen ist. Dann scheint ein Fahrverbot noch immer erforderlich (KG Berlin, 3 Ws (B) 309/21).