Es muss erläutert werden, welcher Verkehrsbereich geschützt wird und ob der Betroffene in diesen Bereich eingefahren ist. Ansonsten liegt nur ein Haltelinienverstoß vor. Auch kommt es auf die Zeitüberschreitung bei Überfahren der Haltelinie an, so dass die Zeitangabe beim Überfahren der dahinter liegenden Sensoren nicht ausreichend ist, es muss eine Rückrechnung erfolgen.
Und dann noch der Hinweis, dass bei einem Augenblicksversagen § 25 I 1 StVG nicht erfüllt ist, es darf kein Fahrverbot verhängt werden und auch eine Erhöhung der Geldbuße nach § 4 IV BkatV (wegen des Absehens vom Fahrverbot) kommt nicht in Betracht.
OLG Karlsruhe, 1 Rb 34 Ss 9/22
Typischer Ampelblitzer: TraffiPhot III, die Sensoren befinden sich hinter der Haltelinie.