Wer sich zunächst auf einer Linksabbiegerspur befindet, bei der die Ampel schon lange rot zeigt, dann in die Kreuzung einfährt und auf einen Geradeaus – Fahrstreifen wechselt (für den Grün gezeigt wurde), begeht einen vorsätzlichen Rotlichtverstoß. Insbesondere wenn der Fahrer schon lange auf der Linksabbiegerspur vor der roten Ampel (hier 80 Sekunden) gewartet hat.
OLG Brandenburg, 2 OLG 53 Ass-OWi 462/21