Nutzungsausfall bei fiktiver Abrechnung

Auch wenn der Geschädigte auf Basis des Gutachtens abrechnet, steht ihm eine Nutzungsausfallentschädigung zu, wenn der Ausfall nachgewiesen wird.

AG Tostedt, 4 C 163/21

Diese ist aber auf die im Gutachten angegebene Dauer limitiert, braucht der Geschädigte bei einer Eigenreparatur länger, bleibt dies unberücksichtigt.

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