Wer mit 1,2 Promille hinten auf einem E-Scooter steht und hierbei seine Hände an der Lenkstange hat, dem kann der Führerschein entzogen werden. Es liegt der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt nahe. Es kommt nicht auf aktive Lenkbewegungen an. Allein das Festhalten und die Hilfe beim Geradeausfahren reicht aus. Es kommt nicht darauf an, dass der Täter sämtliche Funktionen des Fahrzeugs beherrscht oder ausführt. Auch hier wurde ein Führen des Scooters gesehen.
LG Oldenburg, 4 Qs 368/22
Betrunkener Mitfahrer auf dem E-Scooter
Dieser Beitrag wurde unter Strafrecht, Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.