Wenn der TÜV-Prüfer nach der Untersuchung die Motorhaube nicht richtig verschließt und durch das Hochklappen der Haube auf der Autobahn kommt es zu einem Unfall, haftet das Bundesland.
Ein Sachverständiger stellte fest, dass die Motorhaube nicht ordnungsgemäß verriegelt wurde. Der Schließmechanismus war entfettet (trocken). Hierdurch arretierte das Schloss nicht richtig. Dies war dem Prüfer nicht aufgefallen, er hatte auch das Arretieren nicht überprüft. Es konnte ausgeschlossen werden, dass nach der Untersuchung die Motorhaube durch den Halter oder den Fahrer noch mal geöffnet worden ist.
OLG Oldenburg, 6 U 31/22