Kann neben einem Fahrverbot auch eine isolierte Sperrfrist für die Wiedererteilung ausgesprochen werden? Grundsätzlich nein. Denn ein Fahrverbot setzt gerade voraus, dass die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht gegeben ist. Diese ist aber Voraussetzung für die Sperrfrist für eine Wiederwrteilung.
Etwas anderes kann nur gelten, wenn dem Angeklagten auch das Führen von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen verboten werden soll (Fahrverbot) oder nach § 69a II StGB bestimmter Arten von Kraftfahrzeugen ausgenommen werden sollen.
OLG Hamm, 5 ORs 46/23