Nach gelegentlichem Cannabiskonsum und Verstoß gegen das Trennungsgebot (durch eine Fahrt unter Cannabis) kann eine MPU angeordnet werden. Die positive MPU kann dann aber nicht generell von der Beibringung eines Abstinenznachweises abhängig gemacht werden. Es geht um die Trennung von Konsum und dem Führen eines Kraftfahrzeugs. Ein Abstinenznachweis ist bei nur gelegentlichem Cannabiskonsum nur in bestimmten Fallgestaltungen notwendig.
VGH Baden-Württemberg, 13 S 366/23