Wer rückwärts fährt, darf sich nicht nur auf die Kamera seines Autos verlassen. Man muss schon über die Schulter nach hinten schauen. Wer sich nur auf die Kamera konzentriert, lebt gefährlich und trägt einen Großteil der Haftung.
Hier kam es zu einem Unfall beim rückwärts ausparken aus der Parkbucht mit einem auf dem Fahrstreifen fahrenden Kraftfahrzeug. Dieses fuhr ungefähr 15 km/h. Dies war auch zu schnell, auf einem Parkplatz muss man immer sofort abbremsen können, insofern maximal Schrittgeschwindigkeit.
Den Rückwärtsfahrer beim Ausparken trifft die größere Verschuldensquote. Er trägt 2/3 des Schadens.
LG Lübeck, 9 O 113/21