Bei dieser Geschwindigkeitsfeststellung (mit dem ungeeichten Tacho des Polizei-KFZ) sind diverse Vorgaben zu beachten, u.a.
- muss der Abstand beider Fahrzeuge ungefähr gleichbleibend sein
- der Abstand darf nicht mehr als den angezeigten Tachowert betragen
- die Strecke beträgt mindestens das fünffache des Tachowertes
- es ist ein Sicherheitsabschlag von mindestens 20% zu nehmen
- nachts sollte sich das gemessene KFZ im Lichtkegel des Polizeifahrzeugs befinden oder aber anders absolut sicher zuzuordnen sein