Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren

Bei dieser Geschwindigkeitsfeststellung (mit dem ungeeichten Tacho des Polizei-KFZ) sind diverse Vorgaben zu beachten, u.a.

  • muss der Abstand beider Fahrzeuge ungefähr gleichbleibend sein
  • der Abstand darf nicht mehr als den angezeigten Tachowert betragen
  • die Strecke beträgt mindestens das fünffache des Tachowertes
  • es ist ein Sicherheitsabschlag von mindestens 20% zu nehmen
  • nachts sollte sich das gemessene KFZ im Lichtkegel des Polizeifahrzeugs befinden oder aber anders absolut sicher zuzuordnen sein
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