Wird der Betroffene durch Vergleich mit dem Überwachungsfoto identifiziert, muss sich aus den Urteilsgründen ergeben, dass das Überwachungsfoto überhaupt für eine Identifizierung geeignet ist.
OLG Oldenburg, 2 ORbs 22/24
Wird der Betroffene durch Vergleich mit dem Überwachungsfoto identifiziert, muss sich aus den Urteilsgründen ergeben, dass das Überwachungsfoto überhaupt für eine Identifizierung geeignet ist.
OLG Oldenburg, 2 ORbs 22/24