Kann der Betroffene während der Begutachtung keine Angaben zu mehrfachem Amphetaminbesitz machen und wird dies bei der Bewertung der Fahreignung im Gutachten nicht berücksichtigt, ist das Gutachten nicht nachvollziehbar. Die Fahrerlaubnis kann dann entzogen werden.
VGH München, 11 CS 23.1639