Aufwendungen einer gesunden Frau für eine Präimplantationsdiagnostik mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Erkrankung des Partners können als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Dies schließt alle notwendigen Behandlungsschritte mit ein. Dem steht nicht entgegen, dass die Partner nicht miteinander verheiratet sind.
BFH, VI R 2/22