Ein obstruktives Schlafapnoe-Syndrom, das auch ohne Behandlung keine übermäßige Tagesmüdigkeit zur Folge hat, begründet keinen Eignungsmangel und rechtfertigt auch keine Kontrollauflagen.
BayVGH, 11 CS 24.1155
Ein obstruktives Schlafapnoe-Syndrom, das auch ohne Behandlung keine übermäßige Tagesmüdigkeit zur Folge hat, begründet keinen Eignungsmangel und rechtfertigt auch keine Kontrollauflagen.
BayVGH, 11 CS 24.1155