Austausch der Rechtsgrundlage

Wird von der Behörde gem. § 3 I StVG die Fahrerlaubnis entzogen, kann das Gericht auch auf § 2a III StVG abstellen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen auch im Bescheid der Behörde genannt wurden.

OVG Münster, 16 B 668/24

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