Offener Widerspruch

Verhalten sich die Urteilsgründe widersprüchlich zu einer in einem vorherigen Beweisbeschluss geäußerten Auffassung, muss das Gericht diesen Sinneswandel begründen. Dies ist z.B. der Fall, wenn im Urteil auf ein standardisiertes Messverfahren ohne Zweifel an der Richtigkeit hingewiesen wird, vorher aber ein Sachverständigengutachten eingeholt wurde, das Gericht also Zweifel an der Richtigkeit hatte. Hier wurde die Rechtsbeschwerde wegen einer Gehörsverletzung zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zugelassen, da ansonsten mit ebensolchen weiteren Fehlentscheidungen zu rechnen sei.

OLG Brandenburg, 1 ORbs 51/25

Hat das OLG Jena auch so entschieden.

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