Stellt das Gericht ein Bußgeldverfahren ein, ohne eine für notwendig erachtete Sachverhaltsaufklärung zu leisten, muss grundsätzlich die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen (Verteidiger) tragen.
LG Frankfurt, 5/9 Qs OWi 20/25
Stellt das Gericht ein Bußgeldverfahren ein, ohne eine für notwendig erachtete Sachverhaltsaufklärung zu leisten, muss grundsätzlich die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen (Verteidiger) tragen.
LG Frankfurt, 5/9 Qs OWi 20/25