Einstellung und Sachverhaltsaufklärung

Stellt das Gericht ein Bußgeldverfahren ein, ohne eine für notwendig erachtete Sachverhaltsaufklärung zu leisten, muss grundsätzlich die Staatskasse auch die notwendigen Auslagen (Verteidiger) tragen. 

LG Frankfurt, 5/9 Qs OWi 20/25

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