Informationsrecht der Verteidigung

Das Recht auf Akteneinsicht umfasst nicht nur die Bedienungsanleitung für das Messgerät, sondern auch die Anleitung für die Auswerte – Software.

Die Ablehnung eines Aussetzungantrags kann nicht auf § 77 II OWiG gestützt werden. Und die Ablehnung eines Beweisantrags nach § 77 I 1 OWiG setzt eine vorausgegangene Beweisaufnahme voraus. Wird im Urteil ein Gutachten erwähnt, dass laut Hauptverhandlung nicht eingeholt wurde, ist das Urteil aufzuheben.

Gab es vor der Messstelle einen so genannten Geschwindigkeitstrichter, spielt eine kurze Entfernung zum Verkehrsschild bei der Verhängung eines Fahrverbots keine Rolle. Dies muss allerdings ausführlich begründet werden, wenn die Messung mehr als zwei Jahre zurückliegt und sich der Betroffene zwischenzeitlich verkehrsgerecht verhalten hat.

OLG Karlsruhe, 3 ORbs 330 SsBs 66/25

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