Hat der Verteidiger im Einzelnen dargelegt, weshalb er weitere Informationen benötigt, und wird über diesen Antrag nicht entschieden, liegt ein Verstoß gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs vor.
Der Verteidiger hatte sich gegenüber der Behörde, auch mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung, sowie bei Gericht diese Informationen erbeten. Auch zwischenzeitlich hat er immer wieder versucht, die entsprechenden Informationen zu erhalten. Die Rechtsbeschwerde wurde zugelassen und das Urteil aufgehoben.
OLG Hamm, III 1 ORbs 116/25