Eine einmalige Fahrt unter Cannabiseinfluss (>3,5 ng/ml THC im Blutserum) ist nicht ausreichend, um eine MPU anzuordnen. Es muss schon ein missbräuchlicher Konsum vorliegen, das über regelmäßigen Konsum hinausgeht. Allein die Auskunft, der Betroffene rauche jeden Abend einen Joint, ist kein ausreichender Anhaltspunkt für eine Abhängigkeit und begründet ebenfalls keine MPU-Anordnung.
VGH Mannheim, 13 S 1559/25