Archiv der Kategorie: ESO ES 3.0
Rohmessdaten sind herauszugeben – OLG Celle sei Dank
Auf Antrag sind dem Betroffenen die Rohmessdaten nebst Token herauszugeben. Notfalls müssen sie zum Verfahren hinzugezogen werden. Es muss auch nicht dargelegt werden, was dann ggf. vorgetragen werden soll. Dies ist dem Betroffenen vor Einsichtnahme auch nicht möglich. Dies gilt … Weiterlesen
ESO 3.0 und die Einsicht in die Rohmessdaten
Wie schon mehrfach berichtet handelt es sich bei diesem Messverfahren um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren, bei dem ein Betroffener darlegen muss, weshalb Zweifel an der Korrektheit der Messung gegeben sein sollen. Ohne eine entsprechende Konkretisierung kann ein Gericht einen Beweisantrag … Weiterlesen
ESO 3.0 – die Front bröckelt
In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist dieses Messgerät weiterhin als sogenanntes standardisiertes Messverfahren anerkannt. Der Hersteller gibt weder die Rohmessdaten der Messungen heraus noch erteilt er Informationen darüber, wie letztendlich die Messwerte gebildet werden. Seit Einsatz der Softwareversion 1.007 ist es … Weiterlesen
ESO 3.0 und die Softwareversion 1.007.1
Erneut wird dieses Messgerät auseinandergenommen. Bei dieser Softwareversion werden nur noch die vom Messgerät vorläufig berechneten Geschwindigkeitswerte, die sogenannten “Approx Trigger“ gespeichert. Im entschiedenen Fall ist dem Betroffenen ein Messwert von 171 km/h vorgeworfen worden, gespeichert waren Werte zwischen 165 … Weiterlesen
ESO ES 3.0 am Ende?
Das AG Meißen (13 OWi 703 Js 21114/14) hat sich intensiv (u.a. 2 Sachverständige sowie der Entwicklungsleiter der Herstellerfirma) mit diesem Messverfahren befasst und kommt zu dem Ergebnis, dass mit diesem Messgerät gewonnene Ergebnisse nicht gerichtsverwertbar sind. Dies nahm die … Weiterlesen