Ausländische Geldstrafen, -bußen sowie Verfahrenskosten und Opferentschädigungen werden nun von 22 EU-Staaten international vollstreckt. Stichtag ist der 27.10.2010: Es gilt das Datum des Bußgeldbescheides oder die Rechtskraft der gerichtlichen Entscheidung.
Also, Schnellfahrer, aufgepasst: Ab 70,- € Geldbuße können ausländische Knöllchen auch hier beigetrieben werden, es gibt fast ausschließlich formal-rechtliche Einwendungen.
Und was ist mit den „kleineren“ Knöllchen unter 70,- Euro?
Die werden nach dieser Regelung nicht vollstreckt. Allerdings sind in dem o.g. Wert auch die Verfahrenskosten enthalten.