Zuschlag zur Entfernungspauschale bei Leasingwagen

Ein Arbeitnehmer, der die Fahrten zur Arbeitsstätte mit einem geleasten Pkw zurücklegt, kann neben der Kilometerpauschale von derzeit 0,30 Euro nicht auch die monatlichen Leasingraten und die Leasingsonderzahlung als Werbungskosten geltend machen.

Eine Absetzung der Sonderzahlung ist nur bei Fahrten zu Auswärtstätigkeiten möglich. Die Einmalzahlung ist dann auf die gesamte Vertragslaufzeit zu verteilen. Handelt es sich hingegen um einen Leasingvertrag mit vereinbarter Kaufoption, ist auch bei einer Auswärtstätigkeit keine Berücksichtigung möglich; die Sonderzahlung gehört dann zu den Anschaffungskosten.

Urteil des BFH vom 15.04.2010

Aktenzeichen: VI R 20/08

Der Betrieb 2010, 1434

DStR 2010, 1328

Dieser Beitrag wurde unter Verkehrsrecht veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert