Falsche KM-Angaben können eine Steuerhinterziehung sein

Wenn ein Arbeitnehmer falsche Entfernungsangaben für den Weg zur Arbeitsstätte macht, kann hierin eine Steuerhinterziehung begründet sein.

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.03.2011

3 K 2635 / 08

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