Ein Autofahrer sollte grundsätzlich mit dem Fehlverhalten anderer Autofahrer rechnen. Ihn trifft aber eine gesteigerte Sorgfaltspflicht, wenn er aus einem Grundstück herausfährt.
Das OLG Hamm (6 U 222/09) verurteilte eine Autofahrerin, 75% des Schadens zu tragen. Sie fuhr aus einem Grundstück auf die Straße und kollidierte mit einem KFZ, das die etwa 40 Meter entfernte Ampel schon bei Rotlicht übberfahren hatte.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Ampel nicht dazu diene, von Grundstücken Herausfahrende zu schützen. Der Beklagte, der die rote Ampel überfuhr, war grundsätzlich vorfahrtsberechtigt.