Eingabe von 10 TAN ist fahrlässig (Pharming)

Wenn ein Bankkunde beim Online-Banking trotz anderslautender Warnhinweise der Bank auf eine auf der Startseite enthaltene Aufforderung hin 10 TAN eingibt, ist dieses Verhalten fahrlässig.

Die Bank haftet nicht für den eingetretenen Schaden.

BGH v. 24.04.2012, XI ZR 96/11

Hinweis:

Der Fall ereignete sich 2008. Mittlerweile wurde die Haftung eines Bankkunden bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen auf 150,00 € beschränkt. Er haftet lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt, § 675v BGB.

Der BGH ist in seinem Urteil davon ausgegangen, dass der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.

Anm. d. Verfassers: Dass ein solcher Fehler heute ggf. auch aufgrund der verbreiteten Kenntnis über derartige Hacker-Attacken und unter Berücksichtigung der vereinbarten Bedingungen über Ausgabe und Nutzung von Online-Banking-Instrumenten als grob fahrlässig anzusehen ist, erscheint zumindest möglich. Also bei Zweifeln immer den Bankbetreuer anrufen.

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