Derartige Beiträge können als Schulgeld gem. § 10 I Nr.9 EStG steuerlich geltend gemacht werden, wenn die Beiträge zur Finanzierung des Schulbetriebs verwendet werden. Hierfür reicht es aus, wenn die Satzung des Fördervereins ausschließlich die Förderung des Schulbetriebs angibt. Gibt es noch weitere Möglichkeiten, muss die entsprechende Verwendung nachgewiesen werden.
BFH, X R 27/23