Wer zweimal mit mehr als 3,5 ng/mlim Straßenverkehr ausfällt, muss eine MPU beibringen.
Eine solche Tat ist so lange für die Bewertung heranziehbar, solange sie nach den Tilgungsbestimmungen noch nicht getilgt wurde. Eine vorherigen Beachtung einer solchen Tat ist unbeachtlich, auch wenn zwischenzeitlich die Fahrerlaubnis wiedererteilt wurde.
VG Gelsenkirchen, 7 L 520/26