Auch wenn dieser Vortrag häufiger erfolgt, muss ein solches Geschehen nach allgemeiner Lebenserfahrung als eher selten angesehen werden. Derartige Drogen sind illegal und teuer. Insofern muss nachvollziehbar und widerspruchsfrei dargelegt werden, wie es zu dem Konsum gekommen ist oder gekommen sein könnte (da der Betroffene das meistens ja nicht genau nachvollziehen kann).
Allein die Angabe, man sei auf einem Festival gewesen und hätte dort Gemüse verzehrt, bei dem es offenbar zu diesen Drogenkonsum gekommen sein könnte, genügt diesen Anforderungen nicht.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis scheint bei der gebotenen summarischen Prüfung im Eilverfahren gerechtfertigt.
OVG Münster, 16 B 191/26