Besser gleich zum Rechtsanwalt

Inkassounternehmen (mit der entsprechenden Zulassung gem. RDG natürlich) werben oftmals mit einer angeblich nicht unerheblichen Kostenersparnis gegenüber Rechtsanwälten.

Hier nun ein Fall:

Ein durchaus als seriös eingestuftes Inkasso-Unternehmen macht außergerichtlich eine vertragliche Forderung von 3.282,71 € geltend. Die Inkassogebühren werden gegenüber dem Schuldner mit 324,00 € angegeben. Dieses muss der Netto-Betrag sein, da die Gläubigerin als GmbH zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Ich weiß nicht, ob die Gläubigerin diesen Betrag auch an das Inkasso-Unternehmen
zahlen wird. Ich gehe aber mal davon aus, sonst wäre dies kein erstattungsfähiger Verzugsschaden. Hinzu kommen Auslagen von 16,00 €, bei denen ich nicht weiß, wofür diese entstanden sind.

Was würde ein Anwalt berechnen?

Gegenstandswert: 3.282,71 €

1,3 Geschäftsgebühr, VV-RVG 2300                 282,10 €

Postpauschale, VV-RVG 7002                            20,00 €

Summe:                                                                  302,10 €

Ergebnis: Der Rechtsanwalt ist günstiger.

Aber es kommt noch besser:

Das Inkasso-Unternehmen macht eine Forderung geltend, die noch nicht fällig ist, die Leistung wurde noch nicht einmal erbracht. Der Schuldner schaltet einen Anwalt ein. Da die Kundin des Inkasso-Unternehmens einen in Wirklichkeit nicht gegebenen Anspruch geltend machen lässt, liegt hierin die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht, und zwar unter dem Gesichtspunkt einer Verletzung der Leistungstreuepflicht (BGH,
NJW 09, 1262). Die angebliche Gläubigerin zahlt auch den Anwalt des angeblichen Schuldners.

Damit nicht genug:

Die gleiche Forderung macht das Inkasso-Unternehmen (offenbar in Annahme einer gesamtschuldnerischen Haftung) ebenfalls bei einer anderen Person geltend, die mit dem Vertrag erkennbar nichts zu tun hat. Insoweit kann diese Person auch nicht Schuldner eines vertraglichen Anspruchs sein. Was macht diese Person? Sie schaltet ebenfalls einen Anwalt ein, auch diese Kosten wird die Kundin des Inkasso-Unternehmens zu zahlen
haben.

Macht insgesamt für die Kundin des Inkasso-Unternehmens:

 

Zahlung an Inkasso-Unternehmen:                     324,00 €

Zahlung an RA 1                                                        302,10 €

Zahlung an RA 2:                                                      302,10 €

Summe:                                                                       928,20 €

 

Bei einem Anwalt hätte sie nur 302,10 € bezahlt. Vorteil für die Anwaltswahl: 626,10 €.

Hinzu kommt, dass der Anwalt zur umfassenden Prüfung des Sachverhalts verpflichtet ist, die Stockfehler des Inkasso-Unternehmens wären ihm nicht unterlaufen. Und wenn doch, müsste er für den entstandenen Schaden haften.

Jetzt kann sich jeder fragen, ob die Werbung dieses Inkasso-Unternehmens wirklich
zutreffend ist…

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