Bei dieser Software werden weniger Daten gespeichert als bei der neueren Version. Ausgewertet wurden die Daten mit der Auswertesoftware Tuff-Viewer 3.45.1.
Eine Auswertung durch den bestellten Sachverständigen hat ergeben, dass bei Verwendung der alten Softwareversion 1.5.5 bis zu 20% der Messungen nicht als fehlerhaft erkannt werden, obwohl diese einen Messfehler aufweisen können (Vergleichstest mit der neuen Softwareversion 3.2.4, die diese 20% als möglicherweise fehlerbehaftet verworfen hat).
Die PTB wollte zu diesem Phänomen keine Aussagegenehmigung erteilen, so dass letztendlich bestehende Zweifel an der Verwertbarkeit der Messung nicht ausgeräumt werden konnten.
Somit wurde der Betroffene freigesprochen, da der Sachverhalt nicht mit der notwendigen Sicherheit aufgeklärt werden konnte.
AG Friedberg, 45 a OWi – 205 Js 16236/14