Häufig sieht man an Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern das Zusatzschild „bei Nässe“. Hiernach gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nur, wenn die Fahrbahn insgesamt mit einem (wenn auch dünnen) Wasserfilm überzogen ist (BGH, 4 StR 560/77).
Das Zusatzschild „Schneeflocke“ hingegen hat keinen regelnden Charakter, sondern ist lediglich ein entbehrlicher Hinweis, warum das Tempolimit angeordnet wird (OLG Hamm, 1 RBs 125/14).