Zusatzschilder „bei Nässe“ und „Schneeflocke“

Häufig sieht man an Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern das Zusatzschild „bei Nässe“.  Hiernach gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung nur, wenn die Fahrbahn insgesamt mit einem (wenn auch dünnen) Wasserfilm überzogen ist (BGH, 4 StR 560/77).

Das Zusatzschild „Schneeflocke“ hingegen hat keinen regelnden Charakter, sondern ist lediglich ein entbehrlicher Hinweis, warum das Tempolimit angeordnet wird (OLG Hamm, 1 RBs 125/14).

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