Der Kläger führte Aufzeichnungen über die KFZ-Nutzung, indem er Diktatkassetten besprach. Diese wurden zweimal wöchentlich von seiner Sekretärin in Excel-Tabellen umgewandelt und am Jahresende gebunden. Dies wurde vom Finanzamt nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch anerkannt. Ebenso entschied das FG Köln.
Urteil vom 18.06.2015, 10 K 33/15
Die Tabellen stellen nicht das Fahrtenbuch dar, sie sind jederzeit veränderbar. Insoweit könnten die einzelnen Kassetten das Fahrtenbuch sein, diese sind aber heute nachträglich veränderbar, ohne dass dies zu erkennen ist. Außerdem kann jedes einzelne Band neu besprochen oder ersetzt werden, auch ist nicht mit vertretbarem Aufwand überprüfbar, ob tatsächlich jedes Diktat vollständig in die Tabelle übernommen wurde.