Ein Autofahrer, der während der Fahrt ein Handy aufnimmt und zum Laden anschließt, nutzt das Handy verbotswidrig i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.12.2015, 2 Ss (OWi) 290/15
Aktuelles Bußgeld: 60 € und 1 Punkt.
Ein Autofahrer, der während der Fahrt ein Handy aufnimmt und zum Laden anschließt, nutzt das Handy verbotswidrig i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.12.2015, 2 Ss (OWi) 290/15
Aktuelles Bußgeld: 60 € und 1 Punkt.