Anschließen eines Handys zum Laden

Ein Autofahrer, der während der Fahrt ein Handy aufnimmt und zum Laden anschließt, nutzt das Handy verbotswidrig i.S.d. § 23 Abs. 1a StVO.

OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.12.2015, 2 Ss (OWi) 290/15

Aktuelles Bußgeld: 60 € und 1 Punkt.

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